Vogelnotfälle – was tun?

Vogelnotfälle: Verletzte oder kranke WildvögelLeitfaden zur Erstversorgung von Vogelnotfälle n (verletzte oder kranke Wildvögel):
1. Ruhe bewahren.
2. Den Vogel in einen mit Zellstoff (Küchenrolle, Toilettenpapier) gepolsterten, ausbruchsicheren Karton setzen und in einen ruhigen Raum stellen.
Unterkühlte Vögel müssen vorher in der Hand gewärmt werden.
Vogel noch nicht füttern oder mit Wasser versorgen!
3. Ohne Facebook-Zugang:
Kompetente Anleitung gibt es auf der Internetseite der Wildvogelhilfe (Erste Hilfe für verletzte oder kranke Vögel).
4. Mit Facebook-Zugang:
4.a Mindestens ein Foto vom Vogel aufnehmen (z.B. mit dem Smartphone). Seitliche Fotos vom sicher auf der Hand sitzenden Vogel vereinfachen die Artzuordnung.
4.b Um Aufnahme in die Facebook-Gruppe „Wildvogelhilfe“ (geschlossene Gruppe) bitten – diese erfolgt schnell und unkompliziert.
4.c Einen neuen Beitrag eröffnen und Foto(s) des Vogels, Fundumstände und Postleitzahl posten.
Es folgt schnelle und kompetente Hilfe in Form einer konkreten Anleitung, wie der Vogel unterzubringen und mit Wasser und Futter zu versorgen ist. Außerdem erhält man Kontakt zu kompetenten Helfern oder wildvogelkundigen Tierärzten möglichst in der näheren Umgebung.
Die Facebook-Gruppe stellt außerdem viele Dokumente rund um Vogelnotfälle (Erstversorgung, Hygiene, Auswilderung etc.) zur Verfügung.

Nach der Erstversorgung des verletzten oder kranken Vogels eine wildvogelkundige Auffangstation oder einen wildvogelkundigen Tierarzt aufsuchen.
(Viele Tierärzte haben kein oder wenig Wissen über die medizinische Versorgung von (Wild-) Vögeln – im Studium wird diese Tiergruppe z.T. sehr stiefmütterlich behandelt).

WICHTIG:
1. Aufgefundene Wildvögel nie sofort mit irgendetwas füttern oder Flüssigkeit in den Vogel zwingen. Bitte immer erst gut informieren (siehe oben), denn ein Großteil dessen, was wir über Vogelfütterung zu wissen meinen ist falsch! Mit gut gemeinter, aber falscher Fütterung oder Flüssigkeitsgabe kann man dem Vogel sehr viel Schaden zufügen.
2. Ein auf dem Boden aufgefundener Mauersegler ist immer ein Notfall. Bitte niemals in die Luft werfen, um zu sehen, ob er fliegen kann (das tut man im übrigen auch bei anderen Vogelarten nicht). Kompetente Mauersegler-Hilfe gibt es hier.
3. All diese Informationen sind dazu gedacht, Laien eine Erstversorgung für hilflose, verletzte oder kranke Wildvögel zu ermöglichen. Nach spätestens 1 bis 2 Tagen müssen die Tiere in Expertenhände abgegeben werden (z.B. wildvogelkundige Auffangstationen, wildvogelkundige Päppler). Eine artgerechte und kompetente Versorgung von Wildvögeln und deren erfolgreiche Auswilderung erfordert viel Fachwissen, Erfahrung, Zeit und Geld und ist von Laien meist nicht zu leisten.

Deutsche Rechtsgrundlage für die Aufnahme hilfloser, verletzter oder kranker Wildvögel:
Bundesnaturschutz-Gesetz (BNatSchG) Kapitel 5, Abschnitt 3, §45 Absatz 5
Es ist „ferner zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich freizulassen, sobald sie sich selbständig erhalten können.“
Tierschutz-Gesetz (TierSchG) §2
„Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, […] muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, […].“

Kommentare sind geschlossen.