Hände weg…
… es sei denn, er ist nackt, verletzt, kann noch nicht stehen oder befindet sich an besonders gefährdeter Stelle (z.B. in unmittelbarer Nähe von Straßen oder Katzen).
Außerdem ist Handeln gefordert, wenn sich bei einem befiederten Jungvogel außerhalb des Nestes nach einer halben bis ganzen Stunde Beobachtung (aus angemessener Entfernung) kein Elternvogel zum Füttern eingestellt hat.
Ein gefährdeter Jungvogel kann vorsichtig an eine sichere Stelle gesetzt werden (in Hörweite der Stelle, wo er gefunden wurde). Dazu darf er mit bloßen Händen angefasst werden, die Elternvögel stören sich nicht daran (Vögel besitzen einen schlechten Geruchssinn).
Leitfaden zur Erstversorgung (von nackten, verletzten, kranken oder nachweislich verlassenen Jungvögeln):
1. Ruhe bewahren.
2. Den Jungvogel in einen mit Zellstoff (Küchenrolle, Toilettenpapier) gepolsterten, ausbruchsicheren Karton setzen und in einen ruhigen Raum stellen.
Nackte oder unterkühlte Jungvögel müssen vorher in der Hand gewärmt werden.
Jungvogel noch nicht füttern oder mit Wasser versorgen!
3. Ohne Facebook-Zugang:
Kompetente Anleitung und viele Informationen gibt es auf der Internetseite der Wildvogelhilfe (erste Hilfe für aufgefundene Jungvögel).
4. Mit Facebook-Zugang:
4.a Mindestens ein Foto vom Jungvogel machen (Smartphone). Seitliche Fotos vom sicher auf der Hand sitzenden Vogel vereinfachen die Artzuordnung.
4.b Um Aufnahme in die Facebook-Gruppe „Wildvogelhilfe“ (geschlossene Gruppe) bitten – erfolgt schnell und unkompliziert.
4.c Einen neuen Beitrag eröffnen und Foto des Jungvogels, Fundumstände und Postleitzahl posten.
Es folgt schnelle und kompetente Hilfe in Form einer konkreten Anleitung, wie der Vogel unterzubringen und mit Wasser und Futter zu versorgen ist. Außerdem erhält man Kontakt zu kompetenten Helfern oder wildvogelkundigen Tierärzten möglichst in der näheren Umgebung.
Die Facebook-Gruppe stellt außerdem viele Dokumente rund um Jungvögel (Erstversorgung, Hygiene, Auswilderung etc.) zur Verfügung.
Nach der Erstversorgung den ansonsten gesunden Jungvogel an eine wildvogelkundige Auffangstation oder einen wildvogelkundigen Päppler abgeben (Kontakt über die Facebook-Gruppe „Wildvogelhilfe“).
Verletzte oder kranke Jungvögel ebenfalls an eine wildvogelkundige Auffangstation oder einen wildvogelkundigen Tierarzt abgeben (viele Tierärzte haben kein oder wenig Wissen über die medizinische Versorgung von (Wild-) Vögeln – im Studium wird diese Tiergruppe z.T. sehr stiefmütterlich behandelt).
WICHTIG:
1. Aufgefundene Jungvögel nie sofort mit irgendetwas füttern oder Flüssigkeit in den Vogel zwingen. Bitte immer erst gut informieren (siehe oben), denn ein Großteil dessen, was wir über Jungvogelfütterung zu wissen meinen ist falsch! Mit gut gemeinter, aber falscher Fütterung oder Flüssigkeitsgabe kann man dem Jungvogel sehr viel Schaden zufügen.
2. Ein auf dem Boden aufgefundener junger Mauersegler ist immer ein Notfall. Bitte niemals in die Luft werfen, um zu sehen, ob er fliegen kann (das tut man im übrigen auch bei anderen Vogelarten nicht). Kompetente Mauersegler-Hilfe gibt es hier.
3. Diese Informationen sind dazu gedacht, Laien eine Erstversorgung für nackte, verletzte, kranke oder nachweislich verlassene Jungvögel zu ermöglichen. Nach spätestens 1 bis 2 Tagen müssen die Tiere in Expertenhände abgegeben werden (z.B. wildvogelkundige Auffangstationen, wildvogelkundige Päppler). Eine artgerechte und kompetente Versorgung von Jungvögeln und deren erfolgreiche Auswilderung erfordert viel Fachwissen, Erfahrung, Zeit und Geld.
Deutsche Rechtsgrundlage für die Aufnahme nackter, verletzter, kranker oder nachweislich verlassener Wildvögel:
Bundesnaturschutz-Gesetz (BNatSchG) Kapitel 5, Abschnitt 3, §45 Absatz 5
Es ist „ferner zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich freizulassen, sobald sie sich selbständig erhalten können.“
Tierschutz-Gesetz (TierSchG) §2
„Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, […] muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, […].“